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Ökostromanlage

Bevor Sie mit der Errichtung einer Ökostromanlage beginnen können, werden sowohl die technische Ausführung der Anlage, als auch alle Rahmenbedingungen zwischen der Stadtbetriebe Mariazell GmbH und dem Errichter festgelegt. Dabei wird für jedes Projekt abgeklärt, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Anschluss möglich ist. Sollten Baumaßnahmen bzw. Netzverstärkungen zum Anschluss einer Ökostromanlage erforderlich sein, sind diese Kosten vom Errichter getragen werden. Unser Technisches Büro erstellt dafür gerne ein entsprechendes Angebot.

Sollten alle Voraussetzung für eine Anlagen-Errichtung gegeben sein, wird eine Netzzugangsvereinbarung mit den Festlegungen für den Anschluss und den Betrieb der Anlage mit Ihnen abgeschlossen

Nach Unterzeichnung der Netzzugangsvereinbarung können Sie mit der Errichtung Ihrer Anlage beginnen.

Vor Inbetriebnahme der Anlage benötigen wir die Meldung über die vorschriftsgemäße Ausführung der Elektroinstallation Ihres konzessionierten Elektounternehmens (Fertigstellungsmeldung) sowie den Energie-Abnahmevertrag mit einem Energielieferanten.

Für Anlagen unter 5 kW Leistung und Kleinsterzeugungsanlagen mit nicht mehr als 600 W Engpassleistung pro Kundenanlage, ist ein vereinfachtes Verfahren möglich. Wir weisen darauf hin, dass Sie als Anlagenbetreiber für den vorschriftsmäßigen Anschluss der Erzeugungs- oder Batteriespeicheranlage selbst zuständig und verantwortlich sind. Genaueres dazu finden Sie in der Stellungnahme von Österreichs Energie.

Netzrückwirkungen
Dazu zählt vor allem die Spannungsanhebungen im Netz, die durch die Einspeisung entsteht. Für diese Spannungserhöhung gibt es Grenzwerte, um den störungsfreien Netzbetrieb aller anderen Netzkunden zu gewährleisten. Die Stadtbetriebe Mariazell GmbH ist als Netzbetreiber verpflichtet, für jede Einspeiseanlage eine Netzbeurteilung durchzuführen und die technischen Rahmenbedingungen für die Anlage festzulegen.